
Vorwurf ethnischer Säuberung: AfD-Fraktion zeigt Kanzler Merz an
Bei der Generalaussprache am vergangenen Mittwoch im deutschen Bundestag ging es hoch her. Kein Wunder, es war erst der vierte Tag nach der schmerzhaften Wahlniederlage der CDU in Sachsen-Anhalt. Kanzler Merz gestand bei seinem Auftritt während der Haushaltsdebatten den Misserfolg vom Wahlsonntag ein, ging dann aber zur Attacke auf den Wahlsieger AfD über.
Dabei erhob der Kanzler einen gravierenden Vorwurf: Die von der AfD propagierte Remigration sei "nichts anderes als ethnische Säuberung nach Herkunft und Hautfarbe". Dadurch würden im Handwerk dringend benötigte Fachkräfte aus Deutschland entfernt. Die AfD protestierte noch während der Bundestagssitzung mit Zwischenrufen.

Doch damit ließ es die AfD nicht bewenden. Am Abend des 9. September war der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, in der ARD-Talkshow maischberger zu Gast. Dort bezeichnete er Merzens Äußerungen als Völkermordvorwurf gegen die AfD und nannte sie "absolut unterirdisch". Ein tieferes Niveau sei nicht mehr vorstellbar. Merz habe in seinem Auftreten gewirkt "wie so ein von der Leine gelassener Linksextremist".
Anlass ist die Rede des Bundeskanzlers während der Haushaltsberatungen im Deutschen #Bundestag am Mittwoch, in der er der AfD-Fraktion vorgeworfen hatte, sie propagiere „#Remigration“, was „nichts anderes“ sei „als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“. Dazu teilt… pic.twitter.com/yYFGBYpQKr
— AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag 🇩🇪 (@AfDimBundestag) September 10, 2026
Der Vorwurf der geplanten ethnischen Säuberung könnte jedoch auch juristische Konsequenzen für den Bundeskanzler haben. Denn die AfD-Fraktion im Bundestag verkündete gestern Abend, Strafanzeige gegen Friedrich Merz gestellt zu haben. Man betrachte Merzens Behauptung als verleumderische Beleidigung, erklärte Stephan Brandner, der auch als Justiziar der AfD-Fraktion fungiert.
Ihm zufolge habe Friedrich Merz mit seiner Rede eine strafrechtlich relevante Grenze überschritten. Seine Vorwürfe seien haltlos und widerwärtig und zögen sowohl die AfD-Bundestagsfraktion insgesamt als auch jedes einzelne Mitglied in den Dreck, ja sogar Millionen Bürger als Anhänger der AfD.
Die Bezichtigung, eine ethnische Säuberung vorzuhaben, wies Brandner zurück. Die AfD stehe fest auf dem Boden des Grundgesetzes und stehe keineswegs für eine ethnische Säuberung, die ja in letzter Konsequenz Vertreibung und Morde beinhalte.
Bundestagsabgeordnete, zu denen Friedrich Merz zählt, genießen grundsätzlich Indemnität für Äußerungen, die sie im Rahmen ihrer Abgeordnetentätigkeit im Bundestag tätigen. Brandner zufolge trifft jedoch im Fall des Vorwurfs einer ethnischen Säuberung die Ausnahmeregelung der verleumderischen Beleidigung zu. Eine Stellungnahme des Bundeskanzlers zur Strafanzeige liegt noch nicht vor.
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