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Syrien: Ex-Präsident Assad in Abwesenheit zum Tode verurteilt

Der frühere syrische Präsident Baschar al-Assad muss mit der Todesstrafe rechnen: Ein Gericht in Damaskus verurteilte ihn am Dienstag in Abwesenheit wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Auch sein Cousin Atef Nadschib wurde schuldig gesprochen.
Syrien: Ex-Präsident Assad in Abwesenheit zum Tode verurteilt© Urheberrechtlich geschützt

Ein Gericht in Damaskus hat den ehemaligen syrischen Präsidenten Baschar al-Assad am Dienstag in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Laut der syrischen Nachrichtenagentur SANA wurden ihm Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen zur Last gelegt.

Dem Urteil zufolge habe Assad als höchster Amtsträger die entsprechenden Entscheidungen getroffen und durch den Einsatz staatlicher Strukturen zur Begehung der Verbrechen beigetragen. Weitere Details zu der Gerichtsverhandlung nennt die Agentur nicht.

Neben ihm wurde auch der Cousin des Ex-Präsidenten, Atef Nadschib, des vorsätzlichen Mordes und der Folter für schuldig befunden. Nadschib leitete unter Assad die Abteilung für politische Sicherheit in der Provinz Deraa. Die Nachrichtenagentur Associated Press teilte mit, dass Nadschib während der Urteilsverkündung in Gefängniskleidung hinter Gittern stand. Auch gegen ihn verhängte das Gericht die Todesstrafe.

Baschar al-Assad regierte Syrien seit dem Jahr 2000. Ende November 2024 begannen bewaffnete oppositionelle Formationen eine groß angelegte Offensive gegen die Stellungen der syrischen Armee, und am 8. Dezember zogen sie in Damaskus ein – Assad gab daraufhin sein Amt als Präsident auf und verließ das Land. Im September 2025 ordnete ein syrisches Gericht die Verhaftung Assads an, wobei die Ereignisse während der regierungsfeindlichen Proteste von 2011, die zum Bürgerkrieg führten, als Grundlage dienten.

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