Deutschland

Wegen Russlandreise: Neues Ausschlussverfahren gegen Gerhard Schröder in der SPD

Teile der SPD können es offenkundig nicht ertragen, wenn jemand auch nur privat vom vorgegebenen NATO-Kurs abweicht. So wird aktuell berichtet, es gebe neue Anträge, Altkanzler Gerhard Schröder aus der SPD auszuschließen, wegen zu großer Nähe zu Russland.
Wegen Russlandreise: Neues Ausschlussverfahren gegen Gerhard Schröder in der SPD© Urheberrechtlich geschützt

Die erste Meldung brachten die Badischen Neuesten Nachrichten (BNN): In der SPD gibt es erneut ein Ausschlussverfahren gegen Altkanzler Gerhard Schröder, erneut wegen seiner Kontakte nach Russland. 2022 hatte es bereits einen erfolglosen Versuch gegeben.

Der Geschäftsführer des SPD-Bezirks Hannover, Christoph Matterne, hat der Zeitung gegenüber das Verfahren bestätigt: "Bei der zuständigen Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover sind bisher zwei Anträge eingegangen", erklärte er. Diese befänden sich derzeit in der formalen Prüfung.

Nach der Schiedsordnung der SPD kann jedes Mitglied einen derartigen Antrag stellen. Entschieden wird darüber durch die Schiedskommission des Unterbezirks, dem das Mitglied, gegen das geklagt wird, angehört. Das ist im Fall von Gerhard Schröder die Region Hannover. Danach gibt es noch zwei weitere Instanzen.

Der Anlass für die aktuellen Ausschlussanträge dürfte die Russland-Reise von Gerhard Schröder Anfang Oktober sein. Schröder war dort in den Aufsichtsrat des russischen Ablegers der deutschen Supermarktkette Globus berufen worden; die russische Niederlassung war zuvor von der Globus SB-Warenhaus Holding abgetrennt worden und wird nun von ihrem Eigentümer Thomas Bruch geleitet, während die deutsche Holding seinem Sohn Matthias Franz Bruch untersteht. Die Ernennung von Gerhard Schröder zum Aufsichtsrat könnte eine Reaktion darauf gewesen sein, dass der russische Zweig des Metro-Konzerns Ende September unter Zwangsverwaltung gestellt wurde.

Besondere Empörung erregte in den deutschen Medien die Tatsache, dass Gerhard Schröder den russischen Präsidenten Wladimir Putin an dessen Geburtstag besuchte. Die beiden verbindet eine langjährige Freundschaft noch aus der Zeit, als der Bundeskanzler Gerhard Schröder Russland von den Vorteilen einer Pipeline durch die Ostsee überzeugen wollte, die dann später als Nord Stream realisiert wurde.

Der 82-jährige Ex-Kanzler wurde nach 2022 bereits mehrfach für seine Beziehungen nach Russland abgestraft. Im Mai 2022 wurde ihm als erstem Altkanzler in der Geschichte der Bundesrepublik das sonst übliche Büro samt Personalausstattung entzogen, das bisher üblicherweise bis ans Lebensende finanziert wurde. Um dies ausführen zu können, wurden im Bundestag die Bedingungen für dieses Büro geändert; es wurde an die Bedingung geknüpft, dass es noch "fortwirkende Verpflichtungen" aus dem Amt gäbe.

Angela Merkels Büro wird jährlich mit 955.446 Euro Sachkosten finanziert; dazu kommen noch 9 Mitarbeiterstellen, die ebenfalls aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden, zusätzliche Reisekosten von 10.558 Euro sowie zwischen Sommer 2024 bis Frühjahr 2026 64.677 Euro für Frisur und Make-up. Die Kosten für den Personenschutz und für gepanzerte Dienstfahrzeuge sind nicht enthalten, die finden sich im Haushalt des Innenministeriums.

Damals klagte Gerhard Schröder gegen die Entscheidung des Haushaltsausschusses, ihm das Büro zu entziehen, scheiterte aber letztinstanzlich im April 2025 vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Im Jahr 2022 hatten insgesamt 17 Parteigliederungen der SPD einen Ausschlussantrag gegen Gerhard Schröder gestellt. Sieben davon legten gegen das erstinstanzliche Urteil des Schiedsgerichts der Region Hannover, das keine Verstöße gegen die Parteiordnung sah, Berufung ein. Der Bezirk Hannover als zweite Instanz wies erneut alle Anträge ab, und auch die Bundesschiedskommission sah keinen Grund, warum Schröder "vorsätzlich gegen die Statuen oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen" haben sollte.

Woher die beiden jetzt gegen Schröder gestellten Ausschlussanträge stammen, ist bisher nicht öffentlich bekannt; Bezirksgeschäftsführer Matterne berief sich auf die Vertraulichkeit des Verfahrens. Die Tatsache, dass ausgerechnet die BNN als Erste informiert waren, legt jedoch nahe, dass mindestens einer dieser Anträge aus Baden-Württemberg stammt. Das wäre nicht wirklich überraschend, denn schon im Jahr 2022 waren drei Ortsvereine und ein Kreisverband aus dem südlichen Bundesland unter den Antragstellern: der Kreisverband Heidelberg und die Ortsvereine Leutenbach, Waiblingen und Lauchringen.

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