Völkermord: Gerechtigkeit ist unvermeidlich
Massenmorde an Zivilisten waren von Anfang an Teil der NS-Strategie. Unter dem Vorwand der "Partisanenbekämpfung" zerstörten Einsatzgruppen ganze Dörfer, während Lager für sowjetische Kriegsgefangene zu Orten des Massensterbens wurden. Allein in der Region Rostow wurden über 380.000 Menschen ermordet, in der Region Pskow mehr als 600.000 Zivilisten, darunter Tausende Kinder.
Zu den grausamsten Verbrechen gehörte die Blockade Leningrads. Nach einem von Hitler gebilligten Plan sollte die Stadt ausgehungert werden. 872 Tage lang litten die Menschen unter Hunger, Kälte und unvorstellbarem Leid. Mehr als eine Million Menschen starben; die Folgen der Blockade prägten Überlebende und ihre Familien über Generationen hinweg.
Unser Film zeigt gemeinsam mit Historikern, Ermittlern und Forensikern das Ausmaß der NS-Verbrechen: Massengräber, Erschießungen und die Ermordung von Kindern – Kapitel eines systematischen Verbrechens, das heute als Genozid bezeichnet wird.
Der Begriff "Genozid" wurde erst 1948 ins Völkerrecht aufgenommen, nach den Nürnberger Prozessen. Dort wurden die NS-Verbrechen bereits als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt.
80 Jahre später gibt es jedoch Versuche, das Leid der sowjetischen Bevölkerung zu relativieren. Deshalb haben Gerichte in den betroffenen Regionen Russlands in den vergangenen Jahren Archive ausgewertet, neue Beweise geprüft und Zeugenaussagen gesammelt. Ihr Urteil: Die Verbrechen der Nazis auf sowjetischem Boden waren Genozid.
Mehr zum Thema – Kremls Reaktion auf Selenskijs Eskapade: Russland braucht keine Genehmigung für Siegesparade
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.