Einsatz von K.-o.-Tropfen: Bundestag beschließt härtere Strafen

Wer K.-o.-Tropfen zur Verübung einer Straftat einsetzt, muss künftig mit härteren Strafen rechnen. Das hat der Bundestag am heutigen Freitag beschlossen. Er folgte damit einer Regierungsvorlage aus dem Haus von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig.

Mittels K.-o.-Tropfen verübte Straftaten, insbesondere Sexualstraftaten, gelten landläufig als besonders heimtückisch. Das Opfer kann sich aufgrund seiner Bewusstlosigkeit nicht wehren. In der Erinnerung bleiben oft lebenslang Lücken, was viele Betroffene als besonders belastend empfinden. Der Nachweis einer Verabreichung ist oft schwer zu erbringen, weil sich die Stoffe im Körper schnell abbauen. Oft verzichten die Opfer gleich ganz auf eine Anzeige.

Daten, ob Sexualstraftaten mit Hilfe von K.-o.-Tropfen zugenommen haben, liegen nicht vor. Diese Verbrechen werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht gesondert erfasst. Auf ein zunehmendes Problembewusstsein in der Bevölkerung weist allerdings die wachsende Beliebtheit "Drink-Covers" genannter Getränkeschutzdeckel hin. Sie sollen – als physische Barriere über das Glas gelegt – das sogenannte "Drink Spiking" (also das heimliche Verabreichen von Medikamenten, Drogen oder narkotischer Substanzen) verhindern oder zumindest einschränken. Völlige Sicherheit bieten allerdings auch sie nicht.

Dennoch wirkte die Verabreichung von K.-o.-Tropfen, um an dem dann bewusstlosen Opfer ein Verbrechen zu verüben, bisher nicht automatisch strafverschärfend. Denn laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2024 gelten über ein Getränk verabreichte narkotisierende Substanzen (in der Umgangssprache K.-o.-Tropfen genannt) nicht als gefährliche Werkzeuge bei einem Sexualverbrechen.

Eine Schwachstelle in der Gesetzgebung, die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schließen wollte. Dem vom Bundesjustizministerium ausgearbeiteten und im Rechtsausschuss abgeänderten Gesetzentwurf stimmten am Freitag die Regierungsfraktionen Union und SPD sowie die Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die Linke zu. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Dies gab die Bundestagsverwaltung auf ihrer Homepage bekannt.

Demnach sind die Paragrafen 177 Absatz 8 Nummer 1 und 250 Absatz 2 des Strafgesetzbuches künftig auch auf die sogenannten K.-o.-Tropfen anzuwenden. Beide Gesetzesstellen befassen sich mit dem Einsatz von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen bei Sexualstraftaten beziehungsweise schwerem Raub. In solchen Fällen gilt bereits jetzt eine Mindestfreiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren. Künftig gehören dazu auch "gefährliche Mittel", also zum Beispiel betäubende Substanzen. Der Bundesrat muss der Neuregelung der beiden Paragrafen noch zustimmen.

Während der Debatte im Plenum kam Lob für die Gesetzesinitiative von den Rednerinnen aus der Regierungskoalition. Sonja Eichwede von der SPD nannte das Schließen der Strafbarkeitslücke "unglaublich wichtig und auch überfällig". Eichwedes Fazit: "Wir schließen die Lücke. Wir sagen: Ein Tropfen, fünf Jahre!"

Ähnlich sah das die christsoziale Bundestagsabgeordnete Susanne Hierl. Das Gesetz mache für die Opfer einen Unterschied, gerade weil mit K.-o.-Tropfen verübte Taten besonders perfide seien. Dass die chemische Überwältigung für die Betroffenen das Gefühl des völligen Kontrollverlustes mit sich bringe und die Auswirkungen häufig äußerst gravierend seien, müsse sich auch in der Strafandrohung widerspiegeln.

Die Redner der Oppositionsfraktionen widersprachen der grundsätzlichen Absicht des Gesetzentwurfs nicht, sahen aber Mängel darin enthalten, die nicht zur intendierten Verbesserung des Opferschutzes beitrügen. So mahnte etwa Stephan Brandner von der AfD, dass es auch einer Schulung der Polizei bedürfe, um die Taten leichter nachweisen zu können. Ansonsten heiße es: "Problem erkannt, Gefahr nicht gebannt."

Auch Lena Gumnior von den Grünen forderte Verbesserungen in der Praxis. Es bedürfe erreichbarer Anlaufstellen, um einen Test in kürzester Zeit nach einer mutmaßlichen Tat zu ermöglichen. Luke Hoß von den Linken forderte bessere Aufklärung über diese Deliktform.

Die oppositionellen Redner gingen dabei auch ins Grundsätzliche: Stellte Brandner einen Zusammenhang zwischen Einwanderung und einer "explosionsartigen" Zunahme von Raub- und Sexualdelikten her, beklagte Gumnior das Vorhandensein einer "Rape Culture", die Frauen seit Jahrhunderten unterdrücke. Für sie liegt das eigentliche Problem im "Selbstverständnis dieser männlichen Macht" begründet.

Mehr zum Thema – Ermittlungen zu mutmaßlichen K.-o.-Tropfen bei SPD-Fest eingestellt