Wahl in Berlin: Wieder falsch ausgezählt?

Wenn es nicht gerade Berlin wäre, wären die Unregelmäßigkeiten, die Norbert Häring bei der Auszählung entdeckte, keine Nachricht. Aber nach dem Wahldesaster 2021, das in einer Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl endete, sollte man anderes erwarten.

Der Journalist Norbert Häring hat auch bei dieser Berliner Wahl einige Auffälligkeiten gefunden, die Zweifel an der Auszählung aufkommen lassen. Dabei beruft er sich auf die offiziellen Daten des Berliner Wahlamts zu den Zweitstimmen.

In diesem Fall dürften sich die Folgen für das Endergebnis in Grenzen halten. Zwei Wahllokale stechen jedoch heraus: eines in Neukölln, 08W418, und eines in Mitte, 01W108. Hier war bei der Urnenwahl die Mehrheit der abgegebenen Zweitstimmen ungültig – ein außergewöhnliches und erklärungsbedürftiges Ergebnis, für das sich keine naheliegende Erklärung aufdrängt. Einen breit unterstützten Aufruf zum Wahlboykott, der eine solche Häufung erklären könnte, gab es jedenfalls nicht.

Im ersten Wahllokal waren 371 von 454 abgegebenen Zweitstimmen ungültig, im zweiten 382 von 508. Das entspricht Anteilen von rund 81,7 beziehungsweise 75,2 Prozent. Ein solches Ergebnis wirft Fragen auf – schließlich gelten in allen Wahllokalen dieselben Regeln für die Stimmabgabe, und die Stimmzettel unterliegen denselben Vorgaben.

In anderen Bezirken kritisiert Häring Auffälligkeiten vor allem beim Ergebnis des BSW. Dort erhielt insbesondere die Kleinstpartei Sozialistische Gleichheitspartei eine größere Zahl von Stimmen, während das BSW keine Stimmen bekam. Für die Sitzverteilung im Berliner Abgeordnetenhaus dürften diese Auffälligkeiten allerdings keine gravierenden Folgen haben. Anders verhielt es sich mit der Bundestagswahl: Nach Überzeugung des BSW haben vergleichbare Vorkommnisse dazu beigetragen, dass die Partei knapp unter fünf Prozent blieb. Seine Argumentation dazu hat das BSW in seiner Klageschrift beim Bundesverfassungsgericht ausführlich dargelegt. Auch bei den von Häring vermerkten Wahllokalen mit auffällig niedrigen AfD-Ergebnissen stellt sich die Frage, wie solche Abweichungen zustande kommen.

Auch wenn sich die unmittelbaren Auswirkungen solcher Ausreißer auf die Sitzverteilung in Grenzen halten dürften, wären sie ein Anlass für eine besondere Überprüfung – gerade in Berlin. Schließlich musste die letzte Abgeordnetenhauswahl wegen gravierender Fehler bei der Auszählung und beim Ablauf der Wahl selbst wiederholt werden. Man sollte erwarten, dass nach einem solchen Vorfall besonders sorgfältig auf die korrekte Durchführung der Wahl geachtet wird, nicht zuletzt, um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Härings Beobachtungen werfen zumindest die Frage auf, ob dies überall ausreichend geschehen ist. Die hohe Zahl ungültiger Stimmen in den beiden erstgenannten Wahlbezirken hätte jedenfalls Anlass zu einer umgehenden Überprüfung geben müssen.

Möglicherweise werden diese Auffälligkeiten noch vor der Feststellung des endgültigen Ergebnisses geklärt oder korrigiert. Für eine erfolgreiche Wahlanfechtung dürften sie allein kaum ausreichen. Entscheidend ist unter anderem, ob ein Wahlfehler vorliegt und ob die konkrete Möglichkeit besteht, dass er sich auf die Sitzverteilung ausgewirkt hat. Einen unangenehmen Eindruck hinterlassen sie dennoch.

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