Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat im Bundestag die nächste Sparidee verkündet: die Zahl der Kinderkrankentage von aktuell 15 im Jahr auf maximal zehn zu senken. Bis zu Corona seien es schließlich nur zehn Tage jährlich gewesen, trug er als Begründung vor.
Die Kinderkrankentage wurden ursprünglich 1974 eingeführt. Anfänglich waren es fünf Tage im Jahr für Eltern, die Kinder unter acht Jahren betreuten. 1992 wurde die Zahl dann auf zehn Tage und für Alleinerziehende auf das Doppelte erhöht. Allerdings profitieren von den Kinderkrankentagen nur Eltern, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und Anspruch auf Krankengeld haben, Minijobber also nicht. Das Datum der Einführung zeigt bereits, dass es sich hier nicht um ein Geschenk handelte, sondern um eine organisatorische Voraussetzung für die Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Müttern.
Eine anderweitige Betreuung kranker Kinder wäre noch wesentlich teurer und organisatorisch nicht zu leisten – wenn jedes Kind mit Windpocken ins Krankenhaus müsste, weil es zu Hause nicht betreut werden kann, würde das weitaus höhere Kosten verursachen und die Kapazitäten sprengen.
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Zahl der Krankentage in Deutschland allgemein zu hoch. Dieses Argument wurde bereits in Bezug auf die telefonische Krankschreibung vorgetragen. Allerdings reizten die wenigsten Eltern ihren Anspruch auf Kinderkrankentage tatsächlich aus. Nach Angaben der AOK waren es bei jedem eingereichten Fall nur 2,5 Tage, und 4,6 Prozent der berechtigten Versicherten nahmen überhaupt Kinderkrankentage in Anspruch. Zu 73 Prozent waren das übrigens die Mütter. Die Kosten für die Kinderkrankentage werden jährlich auf einige hundert Millionen Euro geschätzt. Sie schwanken aber sehr stark, abhängig von Infektionswellen.
Tatsächlich sind es vor allem Langzeiterkrankungen, die die Zahl der Krankentage in die Höhe treiben. Der Hauptgrund, warum er diese Leistung gewählt hat, dürfte darin liegen, dass eine Verringerung der Kinderkrankentage gar keine parlamentarische Mehrheit benötigt – da es sich um eine vorübergehend eingeführte Maßnahme handelt, die nur bis heute verlängert wurde, bräuchte es im Gegenteil einen Beschluss dafür, die 15 Tage beizubehalten.
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