Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier musste mehreren Mitgliedern der amtierenden Bundesregierung am 29. Juli gemäß Artikel 64 Abs. 1 des Grundgesetzes "auf Vorschlag des Bundeskanzlers", so die Formulierung auf der Webseite, ihre Entlassungs- beziehungsweise Ernennungsurkunden aushändigen. Vereidigt werden die neuen Kabinettsmitglieder jedoch erst im September nach der "Sommerpause" im Regierungsviertel. Er habe den Zeitplan "zur Kenntnis genommen", so Steinmeier. Staatsrechtler Alexander Thiele erklärt im LTO-Interview, dass die Merz-Ankündigung einen schlichten "Verstoß gegen das Grundgesetz" darstellt.
Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte den Umbau seines Kabinetts am 24. Juli 2026 an (RT DE berichtete), um erste Personalentscheidungen vorzustellen und weitere personelle Veränderungen sowie Entlassungen und Neubesetzungen anzukündigen. Die Entscheidung, die Vereidigung der neuen Minister erst nach der parlamentarischen Sommerpause stattfinden zu lassen, wurde am 27. Juli 2026 öffentlich bekannt. "Wir halten es für zulässig", so Bundeskanzler Friedrich Merz in Berlin vor Journalisten.
Auf der juristischen Webseite Legal Tribune Online (LTO) erläutert Staatsrechtler Thiele, was die gesetzliche Vorgabe der Verfassung dazu vorgibt. Er erklärt einleitend, dass das Grundgesetz in Art. 64 Abs. 2 (GG) von einem "engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Amtsübernahme und Vereidigung ausgeht". Er halte daher das Verhalten des Kanzlers "für einigermaßen skandalös", insbesondere die Erklärung des Kanzlers, dass diese Entscheidung aufgrund der Sommerpause auch "ganz einfache Kostengründe" habe. Merz geht davon aus, dass "ein großer Teil der deutschen Öffentlichkeit nicht verstehen würde, wenn wir 630 Abgeordnete aus den Ferien nach Berlin zurückbeordern müssten, um eine Vereidigung von zwei neuen Bundesministerin vorzunehmen."
Thiele erklärt dazu ausführlicher:
"Vereidigt wird – bei – Amtsübernahme und nicht danach. Ausnahmen sind insoweit nicht vorgesehen, und zwar zu Recht: Denn auch wenn die Vereidigung keine zusätzlichen Rechte und Pflichten begründet, liegt hier auch ein verfassungsrechtlich gefordertes Ritual vor, mit dem die Übernahme dieses bedeutenden Amtes nach außen dokumentiert und symbolisiert und die Verantwortung gegenüber dem Parlament übernommen wird."
Tatsache bleibe, dass eine Ausnahme von der sofortigen Vereidigung "aus finanziellen Gründen nicht möglich sei". Zumal es zum rechtfertigenden Hinweis des Bundeskanzlers allein darum geht, "eine Plenarsitzung einzuberufen, bei der natürlich nicht alle 630 Abgeordneten anwesend sein müssen".
Thiele erinnert zudem daran, dass allein schon die Mitglieder der Unionsfraktion wegen der Neuwahl der Fraktionsspitze "ohnehin vor Ort gewesen" wären. Seine Kritik lautet daher:
"Es geht hier immerhin um eine der größten Regierungsumbildungen in der Geschichte der Bundesrepublik. Und da soll es für einen Teil der Abgeordneten nicht möglich sein, für einen Tag aus dem Urlaub zurückzukehren?"
Das erweiterte Unverständnis in der Causa begründet sich vor allem darauf, dass der Bundeskanzler nachweislich "ständig anmahnen würde, dass 'wir alle' mehr arbeiten müssten, generell zu faul seien und Deutschland deshalb abgehängt werde", so der Staatsrechtler.
Ausgerechnet für die Abgeordneten habe man im Kanzleramt jedoch nun großes Verständnis, "dass ihr Urlaub nicht gestört wird, während viele andere sich einen Urlaub schon gar nicht leisten können".
Für Thiele stelle sich daher die schlichte juristische Tatsache, dass unabhängig von subjektiven Wahrnehmungen "diese Norm aber schlicht geltendes Verfassungsrecht bleibt und an dieses hat man sich zu halten".
Zumindest, berichtet die ZDF-Redaktion nach der Vereidigung durch den Bundespräsidenten, habe Steinmeier "zwischen den Zeilen" seiner Rede "Kritik an Friedrich Merz mitschwingen lassen", als er abschließend bei der Veranstaltung kommentierte, er habe "zur Kenntnis genommen, dass die Minister diesen Eid in der ersten Sitzung des Bundestages nach der Sommerpause leisten werden".
Dazu erklärte der Staatsrechtler, dass er daher auch dem Bundespräsidenten geraten hätte, "zu überdenken, ob er die Ernennung einfach so vornimmt".
Immerhin habe auch das Staatsoberhaupt einen Eid geschworen, das Grundgesetz nach seinen Vorgaben zu wahren. Steinmeier hätte "übrigens auch einfach selbst den Bundestag einberufen lassen können", so Thiele, "wenn er wollte". Die zentrale Verantwortung für den gesamten Vorgang läge jedoch "schon beim Bundeskanzler".
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