Nachdem der AfD-Bundestagsabgeordnete Torben Braga gegen den Sprecher des Antifa-Bündnisses "Widersetzen", Noa Sander, Strafanzeige gestellt hat, weil dieser Blockaden gegen den AfD-Parteitag angekündigt hat, sieht die Staatsanwaltschaft Erfurt keinen Anfangsverdacht für eine Straftat. Die Angelegenheit wird nicht weiterverfolgt. Das geht aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Erfurt hervor, das Apollo News vorliegt.
Nachdem Apollo News exklusiv von einer Vorbereitungskonferenz des Antifa-Bündnisses berichtete, hatte Braga Strafanzeige gegen den Sprecher des Bündnisses gestellt. Noa Sander hatte bei der Veranstaltung dargelegt, wie der für das erste Juli-Wochenende geplante Bundesparteitag der AfD in Erfurt verhindert werden soll.
Demnach will die Antifa mit "massenhaften Blockaden" die Zufahrtswege zum Veranstaltungsort blockieren. Dafür sollen "möglichst viele Busse" organisiert werden. "Ab 6 Uhr morgens steigen wir rund um die Stadt aus unseren Bussen aus und machen hier alles dicht. Mit Massenblockaden machen wir den Parteitag zum Desaster", kündigte Sander an.
"Die Staatsanwaltschaft zitiert diese Aussagen in ihrem Schreiben ausführlich. Dennoch sieht sie darin nach eigener Bewertung keine strafbare Handlung", berichtet Apollo News. Eine Strafbarkeit wegen Landfriedensbruchs liege laut Staatsanwaltschaft nicht vor, denn dafür müsste sich der Beschuldigte an "Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen aus einer Menschenmenge beteiligen oder auf eine solche Menschenmenge einwirken, um deren Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern". Eine solche Menschenmenge müsse bereits bestehen, um tätig zu werden, argumentiert die Staatsanwaltschaft.
Die Aussagen von Sander stellten auch "keine versuchte Nötigung durch Gewaltausübung dar". "Die vom Anzeigeerstatter angeführten Aussagen des Noa Sander stellen keine Drohung mit einem empfindlichen Übel gegenüber einem konkret ermittelbaren Adressaten dar, da überhaupt nicht eingrenzbar ist, wer alles von der beabsichtigten Blockade des AfD-Parteitages betroffen sein soll", heißt es in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft.
"Besonders auffällig" ist laut Apollo News "die Bewertung der Staatsanwaltschaft zur öffentlichen Aufforderung zu Straftaten". Auch diesen Tatbestand sieht die Behörde nicht erfüllt, da dieser "eine ausdrückliche oder konkludente Willenskundgabe gegenüber Dritten" verlange, sodass "eine beliebige andere Person den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklichen soll". Dabei müsse "der appellative Charakter der Äußerung deutlich werden".
Sanders’ Aussagen hätten diese Schwelle nicht erreicht. Denn der Antifa-Sprecher habe "lediglich über die Planungen des Bündnisses 'Widersetzen'" berichtet, ohne dass ein etwaiger Appell an andere Personen außerhalb des Bündnisses erkennbar sei, sich gleichfalls etwaigen Blockadeaktionen anzuschließen.
"Gerade dieser Teil der Begründung ist bemerkenswert. Denn der Wortlaut der Aussagen Sanders auf der Konferenz war eindeutig: Es geht nicht um abstrakten Protest, sondern um die konkrete Organisation von Blockaden gegen den Parteitag – inklusive Buslogistik, blockierter Zufahrten, Polizeisperren und sogenannter Massenblockaden. Dass die Staatsanwaltschaft darin keinen erkennbaren Appell an Dritte sieht, ist argumentativ mindestens fragwürdig", kommentiert Apollo News die fragwürdige Bewertung der Behörde.
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