15 Milliarden Euro Defizit werden laut Gutachten bei den Krankenkassen prognostiziert ‒ deshalb soll unbedingt gespart werden. 12 Milliarden dieses Defizits entstehen allein dadurch, dass die Beitragszahlungen des Bundes für Bürgergeldempfänger die entstandenen Kosten nicht abdecken. Aus diesem Grund haben die Krankenkassen mittlerweile auf Erstattung geklagt. Finanzminister Lars Klingbeil lehnte aber die Erstattung aus der Bundeskasse ab.
Nach Meinung des Vorstandsvorsitzenden der DAK, Andreas Storm, wurde das in der vorgeschlagenen Reform weiter verschlechtert. "Denn es ist so, dass für die Finanzierungslücke von zwölf Milliarden Euro beim Bereich der Ausgaben für Bürgergeldempfänger jetzt sage und schreibe 250 Millionen Euro an die Krankenkassen überwiesen werden sollen", erklärte er. Aber der Bundeszuschuss an die Krankenkassen werde gleichzeitig um 2 Milliarden gekürzt. "Das heißt: Unterm Strich soll den Krankenkassen in einer Dimension von 1,75 Milliarden Euro Geld weggenommen werden zur Sanierung des Bundeshaushalts. Das ist absurd."
Ähnlich reagierte der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas. Auch er bemängelte an erster Position, dass die Gesamtsumme der Einsparungen von 19,6 Milliarden im ersten Entwurf auf 16 Milliarden gesunken sei ‒ kritisierte dann aber gleich die Belastung der Kassen durch die Bürgergeldbezieher als "Betrug am Bürger". Die Übernahme von ganzen 250 Millionen bei gleichzeitiger Kürzung des Bundeszuschusses sei ein "Taschenspielertrick".
Die Beitragsbemessungsgrenze wird ‒ das ist ein kleiner sozialer Ausgleichsfaktor ‒ um 300 Euro erhöht. Das bedeutet, in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte zahlen jetzt bis zu einem Einkommen von 6.112,50 brutto den vollen Satz in die Krankenkasse ein. Danach steigt der Beitrag nicht mehr weiter, der prozentuale Anteil am Einkommen verringert sich also. Allerdings sind gerade Personen mit höheren Einkommen eher bei den Privatkassen versichert.
Die Änderung bei der Mitversicherung von Ehegatten, die ursprünglich, nach fast 100 Jahren, nur noch für Eltern mit Kindern unter 7 Jahren bestehen bleiben sollte, wird weniger radikal: Für mitversicherte Ehepartner sollen ab 2028 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens gezahlt werden. Die ursprünglich angekündigten 250 Euro im Monat wären also erst bei einem Brutto von 10.000 Euro fällig.
Der Zuschuss beim Zahnersatz soll nur noch 50 Prozent betragen. Die Zuzahlungen für Medikamente steigen auf 7,50 Euro bis 15 Euro pro Packung.
Eine Kürzung beim Krankengeld, die ursprünglich vorgesehen war, erfolgt jetzt doch nicht.
Vor bestimmten Operationen soll eine zweite Meinung eingeholt werden. Als Problem dürfte sich dabei jedoch erweisen, dass sich durch die teilweise extremen Wartezeiten für Facharztbesuche der Vorlauf für Operationen womöglich um Monate verlängert.
Es soll eine Teilkrankschreibung eingeführt werden, die es ermöglicht, während oder nach längeren Erkrankungen ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel der regulären Arbeitszeit zu arbeiten. Das ist ein Modell, das in einigen skandinavischen Ländern bereits praktiziert wird. Es soll aber voraussetzen, dass beide Seiten damit einverstanden sind.
Die Kürzungen, die die Versicherten direkt tragen müssen, bringen ganze 2,5 Milliarden ‒ also nur einen Bruchteil der oben erwähnten 12 Milliarden. Weitere 11,3 Milliarden sollen aus Einsparungen bei Praxen, Kliniken und Herstellern kommen.
Das Paket umfasst auch die Einführung einer Zuckerabgabe auf gesüßte Getränke, die Steuereinnahmen von 450 Millionen pro Jahr generieren soll.
Selbst der Kommentar der Tagesschau monierte dieses Ergebnis als ungerecht: Im Steuersystem würden kleine und mittlere Einkommen auch weniger belastet. Gerade die Finanzierung der Krankenversicherungskosten für Bürgergeldbezieher aus Steuermitteln sei "eine ordnungspolitische Notwendigkeit". "Denn natürlich macht es einen Unterschied, ob das Geld allein aus Sozialbeiträgen oder aus Steuern kommt." Schließlich würden nur dann Einnahmen aus anderen Steuerarten herangezogen.
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