Wegen Sex in Moschee: Saudi-Arabien richtet Pärchen aus Bangladesch hin

Öffentlicher Sex in einer saudischen Moschee kam einem Paar aus Bangladesch teuer zu stehen. Er kostete die beiden buchstäblich das Leben. Saudi-Arabien verurteilte die Bangladeschis zum Tode und ließ sie diese Woche hinrichten.

Mit ihren muslimischen heiligen Stätten lassen die Saudis bekanntermaßen keinen Spaße zu. Christen ist der Zutritt zu den Städten Mekka und Medina ohnehin verwehrt. Aber auch Muslime sind dazu angehalten, sich innerhalb der islamischen Heiligtümer dezent und der Würde des Ortes angemessen zu verhalten. Wer sich nicht daran hält, muss mit teils drastischen Strafen rechnen.

Dies bekam ein Paar aus Bangladesch zu spüren. Es hatte in einer Moschee in der heiligen Stadt Mekka öffentlich Sex miteinander. Im Internet kursierende Videos sollen den Vorfall zeigen. Demnach fand der Koitus in aller Öffentlichkeit unter dem Beisein vieler Zeugen statt.

Wann genau sich der Vorfall ereignet hat, ist nicht bekannt, auch nicht, in welcher Beziehung das Paar zueinander stand. Es wird lediglich berichtet, dass die Sicherheitsbehörden das Paar festnahmen und es zu Ermittlungen und schließlich einer Anklage kam.

Fest steht, dass die beiden nicht mehr am Leben sind. Wie unter anderem die arabische Version des US-amerikanischen Nachrichtensenders CNN berichtete, wurden der Mann und die Frau am 14. Oktober hingerichtet. Der Sender berief sich dabei auf eine Verlautbarung des saudischen Innenministeriums und der saudi-arabischen Presseagentur SPA.

Demnach hatte ein saudisches Gericht die namentlich genannten bangladeschischen Staatsbürger "wegen unzüchtiger Handlungen in einer Moschee in Mekka" verurteilt. Es sprach also verhüllend und erwähnte den in den Medienberichten genannten Koitus nicht. Medienberichten zufolge hatte das zuständige Gericht die Todesstrafe als Ermessensstrafe (Ta’zīr) verhängt. Das bedeutet, dass es sich um ein Verbrechen ohne festgelegte Strafe handelt. Vielmehr verhängt das Gericht die Strafe anhand der Umstände und der Schwere des Verbrechens.

Aufgrund "der Schwere der Tat" und der massiven "Verletzung der Unantastbarkeit und Heiligkeit von Ort und Zeit" entschloss man sich in Saudi-Arabien, die Hinrichtung aufgrund eines königlichen Dekrets zu vollziehen. Das heißt, die saudische Staatsführung hat die Erlaubnis zur Hinrichtung gemäß der Scharia gegeben. Die Hinrichtung selbst wurde dann am vergangenen Mittwoch im Raum Mekka durchgeführt. Wo genau, ist ebenfalls unbekannt. Videos von der Hinrichtung zirkulieren im Netz.

Das saudische Innenministerium bekräftigte den Medienberichten zufolge "das Engagement der Regierung für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, die Wahrung der Gerechtigkeit und die Durchsetzung des islamischen Rechts gegenüber jenen, die die Heiligkeit von Moscheen verletzen oder unmoralische Handlungen begehen". Die saudischen Behörden sprachen zugleich eine deutliche Warnung aus: Jeder, der ähnliche Straftaten begehe, müsse mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Bangladesch, die Heimat der beiden mittlerweile Hingerichteten, beklagt derweil den mangelnden Informationsfluss von saudischer Seite. Der englischsprachigen Tageszeitung Dhaka Tribune zufolge erklärte Shama Obaed Islam, die bangladeschische Staatsministerin für Auswärtige Angelegenheiten, am Samstag gegenüber der Presse: "Wir haben von der saudischen Regierung noch keine offiziellen, detaillierten Informationen erhalten."

Bangladesch habe ein formelles Schreiben an die saudischen Behörden geschickt und detaillierte Informationen zum Fall angefordert. Man habe erst im Nachhinein von den Hinrichtungen erfahren. Das bangladeschische Konsulat in Dschidda beteuert gegenüber der Zeitung The Daily Star, keine Informationen über die Hinrichtungen erhalten zu haben. Man prüfe jetzt die Identität der von den saudischen Behörden angegebenen Namen. Dies deutet darauf hin, dass die Angeklagten keinen Zugang zu konsularischer Betreuung hatten oder diese nicht in Anspruch genommen haben.

In Königreich Saudi-Arabien leben Schätzungen zufolge rund 3,5 Millionen Menschen aus Bangladesch. Viele von ihnen sind Gastarbeiter, deren rechtlicher Status teils prekär ist. Dazu kommen jedes Jahr Zehntausende bangladeschische Pilgern, die sich während der islamischen Wallfahrten in dem nahöstlichen Land aufhalten.

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